Das bedeutet: Kein Klimpern am Halsband, kein Verlust der Marke – einfach modern und praktisch!
Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter
Chipnummern nachmelden:
Damit das neue Verfahren vollständig funktioniert, benötigt das Steueramt noch die Transponderchipnummern von bereits angemeldeten „Alt-Hunden“.
Bitte senden Sie dazu einfach eine E-Mail an steueramt@amt-suederbrarup.de mit folgenden Angaben:
Vorname und Name
Anschrift
Rasse des Hundes
Transponderchipnummer
(falls vorhanden) Kassenzeichen des Steuerbescheides
Online-Service nutzen:
An- und Abmeldungen von Hunden können ganz bequem über unsere Homepage erledigt werden – ohne Besuch im Amt.
Hier geht’s zum Bürgerservice: www.amt-suederbrarup.de/buergerservice/steuern-und-gebuehren
Rechtliches auf einen Blick
Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt angemeldet werden.
Hunde werden mit Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig.
Bei Umzug, Abgabe oder dem Tod des Hundes muss eine Abmeldung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
(Ein Anruf genügt hierfür nicht!)Wer seinen Hund nicht rechtzeitig an- oder abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es drohen Bußgelder bis zu 500 Euro.
Jeder Hund muss außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband oder eine andere Kennzeichnung tragen, aus der der Halter oder die Halterin ermittelt werden kann (§ 3 Abs. 5 Hundegesetz).
Außerdem sollten alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen (§ 6 Hundegesetz).
