Geflügelpest: Aufstallung wird aufgehoben!!!

Boren, den 01.05.2017

Amtliche Bekanntmachung zur Aufhebung der Anordnung

zum Schutz gegen die Geflügelpest

des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg zum 1.Mai 2017

 

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.11.2016 , zuletzt geändert mit 4.Änderung vom 5.4.2017 , wird mit Wirkung zum 1.Mai 2017 aufgehoben.

 

Bestehen bleibt jedoch gemäß MELUR Erlass das Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie die Maßgabe, bei dem nicht aufgestalltem Geflügel den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln wirksam zu unterbinden.

Im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg hat es seit mehr als 3 Monaten keinen positiven Befund von aviärer Influenza bei Wildvögeln mehr gegeben,

jedoch wurden im südlichen Landesteil im April noch 2 Nachweise bei Wildvögeln festgestellt.

 

       Kreis Schleswig-Flensburg

                   Der Landrat

  Fachdienst Veterinärmedizin und

             Verbraucherschutz                                                                                                 

    Schleswig, den 28. April 2017

 

Im Auftrage

 

gez.

Dr. Jaritz