Geflügelpest: Aufstallung wird aufgehoben!!!
Amtliche Bekanntmachung zur Aufhebung der Anordnung
zum Schutz gegen die Geflügelpest
des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg zum 1.Mai 2017
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.11.2016 , zuletzt geändert mit 4.Änderung vom 5.4.2017 , wird mit Wirkung zum 1.Mai 2017 aufgehoben.
Bestehen bleibt jedoch gemäß MELUR Erlass das Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie die Maßgabe, bei dem nicht aufgestalltem Geflügel den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln wirksam zu unterbinden.
Im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg hat es seit mehr als 3 Monaten keinen positiven Befund von aviärer Influenza bei Wildvögeln mehr gegeben,
jedoch wurden im südlichen Landesteil im April noch 2 Nachweise bei Wildvögeln festgestellt.
Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landrat
Fachdienst Veterinärmedizin und
Verbraucherschutz
Schleswig, den 28. April 2017
Im Auftrage
gez.
Dr. Jaritz