Maskenpflicht wird ab Sonnabend, 24. Oktober ausgeweitet!

Boren

Maskenpflicht wird ab Sonnabend, 24. Oktober ausgeweitet! 😷

Die Alltagsmaske hat sich im Kampf gegen das Coronavirus als wirksames Mittel erwiesen. Deshalb weitet die Landesregierung nun die Tragepflicht aus.

👉 für Gäste und Beschäftigte in Gaststätten (draußen und in Innenräumen), überall dort, wo Publikumsverkehr besteht. Solange sich die Gäste auf ihren festen Steh- oder Sitzplätzen befinden, müssen sie keine Maske tragen.
👉 für Beschäftigte in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen und in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren in den Bereichen mit Publikumsverkehr;
👉 auf Wochenmärkten, sowohl für das Verkaufspersonal als auch für Kund*innen

Plastikvisiere sind künftig nicht mehr ausreichend‼️

Bislang waren auch durchsichtige Kunststoff-Visiere, sogenannte Face Shields, in Restaurants und Geschäften erlaubt. In Zukunft sind diese allein nicht mehr ausreichend, da diese nach derzeitigem Kenntnisstand die Ausbreitung von Aerosolen nicht verhindern können. Ausnahmen gelten für Lehrkräfte, bei denen es für den Bildungsauftrag notwendig ist, die Mimik zu erkennen oder besonders verständlich zu sprechen. Personen, die grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden.

Ausgenommen sind:
👉 Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
👉 Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies durch ein Attest oder einen Schwerbehindertenausweis beweisen können.
👉 Menschen mit Hör- oder mit Sprachbehinderungen dürfen die Maske auch abnehmen, soweit dies zum Zwecke der Kommunikation mit anderen erforderlich ist.

ℹ️ Weitere Informationen findest Du unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/IV/201022_ausweitung_maskenpflicht.html