Allgemeinverfügung des Kreis SL-FL angepasst

Boren

Kreis Schleswig-Flensburg passt seine Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Kreis an

 

Weil der Inzidenz-Wert im Kreis Schleswig-Flensburg tendenziell rückläufig ist bzw. auf niedrigem Niveau stagniert, wird die Maskenpflicht in einigen Bereichen, wie der Fußgängerzone in Schleswig, von morgen an aufgehoben. In den Bereichen, in denen das Abstandsgebot jedoch nicht eingehalten werden kann, besteht weiterhin Maskenpflicht, wie auf dem gesamten Bahnhofsvorplatz in Sörup. Keine Gebiete mit Maskenpflicht weisen die Gemeinden Kappeln, Harrislee, Süderbrarup und Handewitt mehr aus, die Stadt Schleswig streicht die Fußgängerzone und den Holm. Es bleibt somit bei der Maskenpflicht in bestimmten Gebieten in Schleswig, Glücksburg, Kropp und Sörup.
Alle Bereiche, in denen weiterhin Maskenpflicht besteht, sind in der Anlage 1 der Allgemeinverfügung aufgeführt.

Alkoholverbot im Amt Kropp-Stapelholm wird aufgehoben: Ab morgen ist das Alkoholverbot im Amt Kropp-Stapelholm aufgehoben. Die übrigen Bereiche, in denen bisher ein Alkoholverbot bestand, bleiben weiterhin bestehen.

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen gelten ab morgen, den 04.06.2021 bis einschließlich 13.06.2021 (Laufzeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung).

Infektionsgeschehen im Kreis: In der Grundschule in Glücksburg ist ein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Für 15 weitere Kinder und eine Lehrkraft ordnete das Gesundheitsamt eine Quarantäne an.