Bundestagswahl Briefwahlunterlagen

Boren

Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, persönlich oder elektronisch in dokumentierbarer Form (nicht telefonisch!) bei der Gemeinde beantragen, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Wahlscheinanträge werden von der Gemeindewahlbehörde nur bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener Erkrankung auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Bei der elektronischen Beantragung von Briefwahlunterlagen werden Sie aufgefordert, neben Ihrem Namen auch die Wählerverzeichnis-Nr. und den Wahlkreis anzugeben. Die Wählerverzeichnisnummer und den Wahlkreis finden Sie auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Diese von Ihnen eingegebenen Daten werden verschlüsselt an das Amt Süderbrarup übersandt und können nur mit Hilfe eines entsprechenden Programms entschlüsselt werden. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindewahlbehörde abholen, dies muss aber bei der elektronischen Beantragung angegeben werden.