Interessenbekundungsverfahren für die ev. Kita Boren
Interessensbekundungsverfahren gem. § 13 KiTaG
Für die Standortgemeinde Boren sucht der Zweckverband Kindertagesstätten im Amt Süderbrarup für die Errichtung einer kleinen Krippengruppe einen Träger. Die kleine Krippengruppe wird voraussichtlich zum 01.01.2023 im 1. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen. Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übernahme der Trägerschaft endet mit Ablauf des 01.10.2022.
Rahmendaten und Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Standort |
Ev. Kindertagesstätte Boren Schulstraße 9, 24893 Boren |
Gruppenart |
Kleine Krippengruppe |
Plätze |
5 |
Betreuungs- und Öffnungszeiten |
7.00 – 14.00 Uhr |
1. Abschnitt KiTa-Bedarfsplan |
01.01.2023 |
Das Kindertagesstätten-Werk in Flensburg könnte diese zusätzliche Gruppe mit betreiben.
Verfahrensablauf:
Sofern Sie Interesse haben, die Trägerschaft der kleinen Krippengruppe in der ev. Kindertagesstätte in Boren zu übernehmen und damit die Voraussetzungen des 1. Abschnittes des KiTa-Bedarfsplanes erfüllen, richten Sie die Bekundung bitte schriftlich bis zum 01.10.2022 an:
Zweckverband Kindertagesstätten im
Amt Süderbrarup
team Allee 22
24392 Süderbrarup
Nach Ablauf der Frist wird der Zweckverband Kindertagesstätten in seiner Sitzung über die Anträge entscheiden. es wird mit der Interessenbekundung empfohlen, als Einrichtungsträger direkt den Antrag zur Aufnahme in den 2. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes mit zu beantragen. Der Zweckverband leitet dann alle Anträge mit einer Stellungnahme und der Auswahlentscheidung an den Kreis Schleswig-Flensburg, Sachgebiet KiTa und Tagespflege, weiter.
Die Betriebserlaubnis wäre dann in einem weiteren Schritt bei der KiTa-Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.