Interessenbekundungsverfahren für die ev. Kita Boren

Boren

Interessensbekundungsverfahren gem. § 13 KiTaG

 

Für die Standortgemeinde Boren sucht der Zweckverband Kindertagesstätten im Amt Süderbrarup  für die Errichtung einer kleinen Krippengruppe einen Träger. Die kleine Krippengruppe wird  voraussichtlich zum 01.01.2023 im 1. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen. Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Übernahme der Trägerschaft endet mit Ablauf des 01.10.2022.

Rahmendaten und Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

Standort

Ev. Kindertagesstätte Boren

Schulstraße  9, 24893 Boren

Gruppenart

Kleine Krippengruppe

Plätze

5

Betreuungs- und Öffnungszeiten

7.00 – 14.00 Uhr

1. Abschnitt KiTa-Bedarfsplan

01.01.2023

Das Kindertagesstätten-Werk in Flensburg könnte diese zusätzliche Gruppe mit betreiben.

Verfahrensablauf:

Sofern Sie Interesse haben, die Trägerschaft der kleinen Krippengruppe in der ev. Kindertagesstätte in Boren zu übernehmen und damit die Voraussetzungen des 1. Abschnittes des KiTa-Bedarfsplanes erfüllen, richten Sie die Bekundung bitte schriftlich bis zum 01.10.2022 an:

Zweckverband Kindertagesstätten  im

Amt Süderbrarup

team Allee 22

24392 Süderbrarup

Nach Ablauf der Frist wird der Zweckverband Kindertagesstätten in seiner Sitzung über die Anträge entscheiden. es wird mit der Interessenbekundung empfohlen, als Einrichtungsträger direkt den Antrag zur Aufnahme in den 2. Abschnitt des KiTa-Bedarfsplanes mit zu beantragen. Der Zweckverband leitet dann alle Anträge mit einer Stellungnahme und der Auswahlentscheidung an den Kreis Schleswig-Flensburg, Sachgebiet KiTa und Tagespflege, weiter.

Die Betriebserlaubnis wäre dann in einem weiteren Schritt bei der KiTa-Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.