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  • 03.07.2025 Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein: Änderungen ab Herbst 2025 geplant
  • 02.07.2025 Neuer Online-Service im Bereich Fundbüro
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  • 17.06.2025 Der neue digitale Gemeinschaftskalender fürs Amt Süderbrarup
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Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein: Änderungen ab Herbst 2025 geplant

Boren

Ab dem 1. Oktober 2025 plant das Land Schleswig-Holstein umfangreiche Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein. Ziel ist eine moderne, digitalisierte Verwaltung. Die aktuelle Rechtslage gilt noch bis einschließlich 30. September 2025 – erst danach treten schrittweise neue Gebühren und Verfahren in Kraft.

 

Bis 30.09.2025 bleibt alles wie gehabt

Die Fischereiabgabe beträgt unverändert 10 Euro pro Jahr. Diese kann bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder bei einer Außenstelle der Fischereiaufsicht entrichtet werden – auch für mehrere Jahre im Voraus (maximal bis 2029). Es fallen keine weiteren Gebühren an. 

Ab dem 01.10.2025: Neue Gebühren bei Vor-Ort-Bezahlung

Mit Einführung des neuen digitalen Verfahrens ändern sich die Rahmenbedingungen für die Bezahlung vor Ort:

  • Die Fischereiabgabe bleibt bei 10 Euro, jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben.
    Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen, für zwei Jahre 28 Euro usw.

  • Beim Online-Erwerb über das Landesportal bleibt es bis Jahresende 2025 bei 10 Euro pro Jahr – ohne Zusatzgebühr.

Ab 01.01.2026: Neue Preisstruktur auch online

Ab Anfang 2026 gelten dann vollständig die neuen Regelungen:

  • Online-Kauf der Fischereiabgabe:
    18 Euro Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr
    (bei Vorauszahlung z. B. 40 Euro für 2 Jahre, 100 Euro für 5 Jahre)

  • Vor-Ort-Erwerb:
    18 Euro Abgabe + 8 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr
    (bei Vorauszahlung z. B. 108 Euro für 5 Jahre)

Urlauberfischereischein ebenfalls betroffen

Auch der Urlauberfischereischein ist von den Änderungen betroffen, da er mit der Fischereiabgabe verknüpft ist.

  • Bis 31.12.2025:
    10 Euro Abgabe + 10 Euro Verwaltungsgebühr bei Erstausstellung (online oder vor Ort)

  • Ab 01.10.2025:
    Ausstellung vor Ort kostet 30 Euro pro Vorgang

  • Ab 01.01.2026:

    • Online: 38 Euro (18 Euro Abgabe + 20 Euro Verwaltungsgebühr)

    • Vor Ort: 50 Euro (18 Euro Abgabe + 32 Euro Verwaltungsgebühr)

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den geplanten Änderungen, zu Fristen sowie zur Nutzung des Online-Portals sind unter folgenden Links zu finden:

  • Weitere Informationen der Fischereibehörde Schleswig-Holstein
    Online-Portal des Landes Schleswig-Holstein

 
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