Bekanntmachung über die Absage der Gemeindewahl in der Gemeinde Boren am 06. Mai 2018 und Festsetzung der Nachwahl am 13. Mai 2018

Boren, den 05.04.2018

Der Gemeindewahlleiter

für die Gemeinden des

Amtes Süderbrarup

 

 

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

über die Absage der Gemeindewahl in der Gemeinde Boren am 06. Mai 2018 und Festsetzung der Nachwahl am 13. Mai 2018

 

 

 

Gemäß § 27 GKWG in Verbindung mit § 33 GKWO wird die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 aufgrund des Todes eines unmittelbaren Bewerbers nach Zulassung seines Wahlvorschlages abgesagt. Der Termin für die Nachwahl wird auf Sonntag,

 

dem 13. Mai 2018

 

festgesetzt.

 

Als Wahltag für die Kreiswahl bleibt der 06. Mai 2018 unverändert bestehen.

 

Gleichzeitig werden hiermit folgende Fristen und Termine für die Nachwahl bekanntgegeben:

12. April 2018 Einreichungsfrist für den neuen Wahlvorschlag

13. April 2018 Zulassungstermin für den Wahlvorschlag

17. April 2018 Bekanntmachung der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses

 

Bei der Nachwahl wird nach dem für die Hauptwahl aufgestellten Wählerverzeichnis gewählt. Das Wählerverzeichnis wird nicht erneut ausgelegt und nicht berichtigt.

 

Wer am Tag der Hauptwahl in der Gemeinde Boren wahlberechtigt war und die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wahlscheines erfüllt, kann einen Wahlschein für die Nachwahl erhalten.

 

Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 11. Mai 2018, 12.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch beantragt werden.

 

Süderbrarup, den 05. 04.2018

 

Der Gemeindewahlleiter