Bekanntmachung - Datenübermittlung an die Wehrbehörde im Jahr 2021

Boren

Amt Süderbrarup

Der Amtsvorsteher

Einwohnermeldeamt

 

Bekanntmachung

Datenübermittlung an die Wehrbehörde im Jahr 2021

 

Das Amt Süderbrarup übermittelt gemäß § 58c Soldatengesetz dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31.März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Folgende Daten werden übermittelt:

  1. Familienname

  2. Vorname

  3. aktuelle Anschrift

Im nächsten Jahr erfolgt die Datenübermittlung im März 2022.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Süderbrarup, Einwohnermeldeamt, Königstraße 5, 24392 Süderbrarup zu erklären.


Detlefsen

Amtsvorsteher