Datenübermittlung an die Wehrbehörde

Boren

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung.

 

Amt Süderbrarup

Der Amtsvorsteher

Einwohnermeldeamt

 

Bekanntmachung

 Datenübermittlung an die Wehrbehörde

 im Jahr 2022

 

Das Amt Süderbrarup übermittelt gemäß § 58c Soldatengesetz dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31.März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr  volljährig werden.

Folgende Daten werden übermittelt:

  1. Familienname
  2. Vorname
  3. aktuelle Anschrift

Im nächsten Jahr erfolgt  die Datenübermittlung im März 2023.

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. .

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist  schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem  Amt Süderbrarup, Einwohnermeldeamt, Königstraße 5, 24392 Süderbrarup zu erklären.

 

Detlefsen                                                                               

Amtsvorsteher