Gefahrensymbole

Gefahrensymbole sollen zusammen mit einer Gefahrenbezeichnung einen ersten Hinweis über die von dem Stoff ausgehende Gefährdung geben. Sie sind nach der Richtlinie 67/548/EWG Anhang 2 vereinheitlicht und werden vom European Chemicals Bureau (ECB)  kontrolliert.

 

Es ist Ihnen vielleicht schon aufgefallen, dass sich die Gefahrenpiktogramme in der letzten Zeit verändert haben. Das hängt damit zusammen, dass in der Europäischen Union ab dem 1. Juni 2015 ein neues Kennzeichnungssystem gilt. Waren es bisher orangefarbene Gefahrensymbole, so werden diese durch neue rot umrandete Gefahrenpiktogramme ersetzt.

 

Alte Gefahrensymbole und neue GHS-Piktogramme