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Feuer im Garten - was Sie beachten sollten

Ein offenes Feuer birgt nicht nur die Gefahr, einen Brand auszulösen, auch die Rauchentwicklung kann zum echten Ärgernis für die Nachbarn werden. Darf man im Garten also gar kein Feuer machen? Doch. Man muss sich dabei lediglich an einige gesetzliche Vorgaben halten.

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AKTUELLE GESETZESLAGEN: FEUER ANMELDEN, DANN ERST ABBRENNEN

Die Gesetzeslage zum Entfachen eines Feuers im eigenen Garten ist in den deutschen Bundesländern und sogar in den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Was jedoch überall gilt: Es gibt Regeln, nach denen man sich richten sollte.

Bei uns in Boren muss jedes Feuer bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. Nach Prüfung der Umstände, unter das Feuer im Garten abgebrannt werden soll, erteilt die örtliche Feuerwehr oder das Ordnungsamt gegebenenfalls eine Genehmigung.

LAGERFEUER – ERLAUBT ODER NICHT?

Um die Brandgefahr zu minimieren und das Abbrennen von größeren Feuern zu kontrollieren, haben wir als Gemeinde eine Genehmigungspflicht für Feuer im Garten eingeführt. Die Vorgaben sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, festgehalten.

Häufig sind kleine Feuer im Garten, beispielsweise in Feuerkörben oder Feuerschalen, auch ohne amtliche Genehmigung erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Brandgefahr darstellen und keine große Rauchentwicklung entsteht. Anders sieht die Situation bei größeren Lagerfeuern aus. Hier sollten Sie das Feuer bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Ordnungsamt anmelden.

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VORSCHRIFTEN FÜR GARTENABFÄLLE UND MÜLL

In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Denn bereits 2021 trat eine neue Landesverordnung in Kraft.

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein lässt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile nicht mehr zu. Es muss eine vollständige Verwertung von Gartenabfällen erfolgen. Eine Verwertung im eigenen Garten ist durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial möglich. Auch die Entsorgung über die Biotonne oder auf den Recyclinghöfen ist möglich. 

Verordnung in Schleswig-Holstein seit 2021 in Kraft

Grund für die neue Regelung sind zum Beispiel Rauch und Gerüche, die beim Verbrennen entstehen. Außerdem wird dabei Kohlendioxid freigesetzt. Zudem verschenkt man die in den Pflanzen enthaltenen Nährstoffe. In Kraft getreten ist die neue Verordnung am 11. Juni 2021.  

BRAUCHTUMSFEUER BLEIBEN ERLAUBT

Hier dürfen offene Feuer als Osterfeuer auf Privatgrundstücken abgebrannt werden, aber müssen ebenfalls bei der örtlichen Feuerwehr oder Ordnungsamt angemeldet werden, wenn sie die Vorgaben zum Brandschutz erfüllen.

Damit die Genehmigung rechtzeitig zum Event vorliegt, ist es ratsam sich mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen darum zu bemühen. So bleibt auch noch ausreichend Zeit, um nicht erfüllte Auflagen umzusetzen.

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DIE GRUNDREGELN BEIM FEUER IM EIGENEN GARTEN

Oberstes Gebot: Vom offenen Feuer darf keine Gefahr ausgehen! Halten Sie zum Waldrand einen Abstand von mindestens 50 Metern ein. Der Mindestabstand gilt auch zu Gebäuden, Bäumen und generell jeglichem brennbaren Material.

 

  • Bei großer Trockenheit, Wind oder Waldbrandgefahr machen Sie kein Feuer!
  • Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus sind verboten, es droht Verpuffungsgefahr!
  • Verwenden Sie ausschließlich trockenes Holz. Frisches Holz ist in der Regel feucht und führt zu einer starken Rauchentwicklung.
  • Verwenden Sie ausschließlich natürliches, sauberes Holz. In verunreinigtem Holz können Schadstoffe enthalten sein. Auch Harz ist ein Risiko, da es sich explosionsartig entzünden kann.
  • Die Feuerstelle muss eine nicht-brennbare Umrahmung besitzen. Diese kann durch Steine einfach selbst konstruiert werden.
  • Behalten Sie das Feuer jederzeit im Blick – es darf niemals unbeaufsichtigt sein.
  • Ein griffbereiter Feuerlöscher ist Pflicht. Als Alternative bieten sich Löschmittel wie Sand oder Wasser an.
  • Ganz wichtig: Es ist grundsätzlich immer verboten, Müll oder andere Objekte im Garten zu verbrennen. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.

 

Diese Verhaltenstipps sind umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass offene Feuer im Garten meistens nicht versichert sind. Bei einem Unfall drohen also auch große finanzielle Schäden.

 

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Gemeinde Boren

Thomas Detlefsen

Schleistraße 1

24392 Boren OT Lindaunis

 

Tel: +49 (0) 4641 / 7317

Fax: +49 (0) 4641 / 7866

E-Mail: