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News-Ticker

 

Grundsteuerreform: Was Eigentümerinnen und Eigentümer im Amt Süderbrarup wissen sollten

Boren

Bereits im Jahr 2022 fand eine umfassende Abfrage der Grundstücksdaten durch das Finanzamt statt. Diese Daten bilden die Basis für die Berechnung des neuen Grundsteuerwerts. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Grundstücksgröße, der Nutzungsart, der Grundstückslage und vieles mehr.

 

Der Grundsteuermessbetrag ist für die Berechnung der Grundsteuer eine verbindliche Grundlage. Eine weitere verbindliche Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der durch die jeweilige Gemeindevertretung festgesetzte Hebesatz. Diese beiden Werte (Messbetrag x Hebesatz) werden multipliziert und ergeben die jährlich zu entrichtende Grundsteuer. Die Grundsteuerbescheide werden Mitte Januar 2025 an die Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Postweg versandt.

Fragen die sich zum Grundsteuermessbetrag beziehen, sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten. Für gezielte Antworten sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Fragen möglichst  schriftlich stellen oder einen persönlichen Termin/Rückruf-Termin vereinbaren.

Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform Sie hier. Zudem erteilt die Behördennummer 115 allgemeine Auskünfte und vermittelt gegebenenfalls weiterführende Kontakte.