LAGERFEUER – ERLAUBT ODER NICHT?
Um die Brandgefahr zu minimieren und das Abbrennen von größeren Feuern zu kontrollieren, haben wir als Gemeinde eine Genehmigungspflicht für Feuer im Garten eingeführt. Die Vorgaben sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, festgehalten.
Häufig sind kleine Feuer im Garten, beispielsweise in Feuerkörben oder Feuerschalen, auch ohne amtliche Genehmigung erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Brandgefahr darstellen und keine große Rauchentwicklung entsteht. Anders sieht die Situation bei größeren Lagerfeuern aus. Hier sollten Sie das Feuer bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Ordnungsamt anmelden.