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News-Ticker

 

Hundesteuer: Wichtige Infos für alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Boren

Immer wieder erreicht das Steueramt die Frage, warum mit dem Hundesteuerbescheid keine Hundesteuermarke mehr kommt. Die Antwort ist ganz einfach: Seit gut einem Jahr werden in fast allen Gemeinden des Amtes Süderbrarup keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Stattdessen wird bei der Anmeldung – egal ob im Steueramt oder bequem online – die Transponderchipnummer des Hundes erfasst.

 

 

Das bedeutet: Kein Klimpern am Halsband, kein Verlust der Marke – einfach modern und praktisch!

Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter

Chipnummern nachmelden:
Damit das neue Verfahren vollständig funktioniert, benötigt das Steueramt noch die Transponderchipnummern von bereits angemeldeten „Alt-Hunden“.
Bitte senden Sie dazu einfach eine E-Mail an steueramt@amt-suederbrarup.de mit folgenden Angaben:

  • Vorname und Name

  • Anschrift

  • Rasse des Hundes

  • Transponderchipnummer

  • (falls vorhanden) Kassenzeichen des Steuerbescheides

Online-Service nutzen:
An- und Abmeldungen von Hunden können ganz bequem über unsere Homepage erledigt werden – ohne Besuch im Amt.
Hier geht’s zum Bürgerservice: www.amt-suederbrarup.de/buergerservice/steuern-und-gebuehren

Rechtliches auf einen Blick

  • Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt angemeldet werden.

  • Hunde werden mit Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig.

  • Bei Umzug, Abgabe oder dem Tod des Hundes muss eine Abmeldung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
    (Ein Anruf genügt hierfür nicht!)

  • Wer seinen Hund nicht rechtzeitig an- oder abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es drohen Bußgelder bis zu 500 Euro.

  • Jeder Hund muss außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband oder eine andere Kennzeichnung tragen, aus der der Halter oder die Halterin ermittelt werden kann (§ 3 Abs. 5 Hundegesetz).

Außerdem sollten alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen (§ 6 Hundegesetz).