Grundsteuerreform
Im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle Eigentümer von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt Eckernförde-Schleswig zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtet.
Die Erklärungen sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 grundsätzlich elektronisch über ELSTER abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn hierzu die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig einreichen.
Anfang Juli 2022 werden Grundstückseigentümer durch ein Informationsschreiben des Finanzamtes auf die Abgabeverpflichtung aufmerksam gemacht.
Unter dem Link www.schleswig-holstein.de/grundsteuer können Sie sich weiter informieren. Fragen zur Erklärung sind an das Finanzamt Eckernförde-Schleswig unter Telefonnummer 04621-805 900 zu richten.
In der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes wird u. a. nach dem Bodenrichtwert gefragt. Unter dem o. g. Link kommen Sie über eine Schaltfläche direkt zu den Bodenrichtwerten, welche Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuerwerts sind.